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Kaffeefahrt – Trickbetrüger
Von admin | 16.Januar 2009
Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Gratisgeschenke und man kommt aus seinen vier Wänden heraus. Senioren haben einen Riesenbedarf nach Kommunikation. Der Ausflug soll billig sein.
Aber der Veranstalter will nur Ihr Geld. Die Senioren sollen überteuerte Waren kaufen von oft minderwertiger Qualität und die Geschenke sind billiger Ramsch. Komplizen werden eingeschleust, um den Verkauf anzukurbeln.
Die Veranstalter hatten z.B. die Klimaanlage im Bus eiskalt gestellt, um den Verkauf von Wärmedecken in die Höhe zu treiben. Oft herrscht eine Atmosphäre von Angst. Gäste werden im Raum eingeschlossen, bis genug Ware verkauft wurde. Die Verkäufer greifen sogenannte Störer verbal an.
Apotheken warnen auch vor Wundermitteln bei Kaffeefahrten. Bekannte Zeichen wie das rote Apotheken-A wurden auf diese Mittel gedruckt. Aber diese angeblichen Produkte verstoßen gegen das Heilmittelgewerbegesetz.
Sie sollten sich nicht zu einer Bestellung verpflichtet fühlen. Am besten, man hat sein Handy dabei, wenig Bargeld und keine Kreditkarte. Unterschreiben Sie nichts!
Man sollte sich von Drohungen nicht einschüchtern lassen, gegebenenfalls die Polizei verständigen. Die Veranstaltung sollte 14 Tage vorher beim Ordnungsamt angemeldet sein und eine behördliche Genehmigung vorliegen. Das ist meistens nicht der Fall. Die Polizei beendet dann schnell den Spuk, Zeugen werden vor Ort befragt, Beschuldigte verhört und Proben mitgenommen.
Haben Sie trotzdem etwas gekauft? Wenn der Preis unter 40 Euro liegt, ist das Geld weg. Erst darüber hinaus greift das Widerspruchsrecht. Haben Sie etwas unterschrieben, sollte der Firmenname gut leserlich sein. Innerhalb 14 Tagen können Sie Kaufverträge widerrufen, am besten per Einschreiben – Rückschein. Das Datum der Absendung zählt. Der Widerruf gilt auch im Ausland. Bei Rücksendung sollte der Paketabschnitt gut aufgehoben werden, die Kosten trägt der Unternehmer. Wenn im Kaufvertrag die Widerrufsklausel fehlt, erlischt das Widerrufsrecht gar nicht.
Fazit: Falsche Versprechungen auf Kaffeefahrten sind strafbar. Doch das Geschäft boomt. Täglich starten 200 Busse mit ca. 8000 Besuchern zu sogenannten Kaffeefahrten durch Deutschland.
Topics: Senioren | 2 Kommentare »

1.September 2009 at 02:36
Super Tips, aber:
- Brief nicht wegwerfen. Es gibt immer wieder Anwaelter, die fuer Verfahren Beweisse brauchen, alleine das Wissen um die massenhafte Versendung reicht nicht – man muss es schon annaehernd belegen = Originale
- auch wenn Sie wissen das es Abzocke ist, warnen Sie immer wieder andere Menschen. Wir brauchen immer schnell die neuesten Gewinnschreiben um eben andere warnen zu koennen.
22.Dezember 2009 at 12:50
Oh, Gott! Darüber höre ich zum ersten Mal! So eine Frechheit! Wie ist es möglich den alten Leuten das Geld so zu stehlen.